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Offizielle Fachübersetzung
Beglaubigte Übersetzung
Wir benötigen immer dann eine beglaubigte Übersetzung, wenn es sich um amtliche Dokumente handelt, die den österreichischen Behörden oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen vorgelegt werden müssen.
Beispiele:
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private Urkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, Führerschein etc.)
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Zeugnisse, Diplome
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Firmenbuchauszug
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Notariatsakte
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…
Diese Dokumente werden erst akzeptiert, wenn sie durch einen beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher übersetzt werden.
Wir arbeiten mit beeideten Übersetzern zusammen, die das gerne für Sie erledigen.
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